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1 Technik
f; -, -en1. nur Sg. (Technologie) technology; angewandte: meist engineering, applied technology; Studienfach: engineering; die moderne Technik modern ( oder today’s) technology; hoch entwickelte Technik advanced ( oder high) technology; Technik ist angewandte Wissenschaft technology is science in action ( oder at work); nach den anerkannten Regeln der Technik in accordance with the (well-known) laws of engineering; von Technik verstehe ich gar nichts I don’t know the first thing about technical matters, I’m hopeless with anything technical ( oder when it comes to technical things); Stand 22. (Methode, Verfahren) technique (auch KUNST, SPORT etc.), method, procedure, routine; hoch entwickelte oder verfeinerte Techniken advanced techniques3. nur Sg.; SPORT, KUNST (Können) technique, technical ability, mastery; er verfügt über eine hervorragende Technik he has superb technique ( oder prodigious technical ability)4. nur Sg. (technische Ausrüstung) technology, technical resources Pl. ( oder equipment); eine Firma mit modernster Technik a company using state-of-the-art technology5. nur Sg. (technische Beschaffenheit einer Maschine etc.) mechanics Pl., operation6. nur Sg. (Abteilung) technical department, engineering side umg.; jemanden von der Technik rufen send for one of the technical people* * *die Techniktechnology; technics; science; technique* * *Tẹch|nik ['tɛçnɪk]f -, -en1) (no pl = Technologie) technology; (esp als Studienfach) engineeringdas Zeitalter der Technik — the technological age, the age of technology
2) (= Arbeitsweise, Verfahren) techniquejdn mit der Technik von etw vertraut machen — to familiarize sb with the techniques or skills of sth
die Technik des Dramas/der Musik — dramatic/musical techniques
3) (no pl = Funktionsweise und Aufbau) (von Auto, Motor etc) mechanics pl4) (SCH = Schulfach) (= Haushaltslehre) home economics; (= Werken) technical studies5) (inf = technische Abteilung) technical department, back-room boys pl (inf)6) (Aus inf = Technische Hochschule) institute of technology* * *die1) (the ways in which something works or is applied: the mechanics of the legal system.) mechanic2) (the way in which a (usually skilled) process is, or should be, carried out: They admired the pianist's faultless technique.) technique* * *Tech·nik<-, -en>[ˈteçnɪk]fauf dem neuesten Stand der \Technik state-of-the-art technologymit modernster \Technik ausgestattet equipped with the most modern technology4. (besondere Methode) techniquejeder Hochspringer hat seine eigene \Technik every high jumper has his own technique* * *die; Technik, Techniken1) o. Pl. technology; (Studienfach) engineering no art.2) o. Pl. (Ausrüstung) equipment; machinery3) (Arbeitsweise, Verfahren) technique4) o. Pl. (eines Gerätes) workings pl* * *1. nur sg (Technologie) technology; angewandte: meist engineering, applied technology; Studienfach: engineering;die moderne Technik modern ( oder today’s) technology;hoch entwickelte Technik advanced ( oder high) technology;Technik ist angewandte Wissenschaft technology is science in action ( oder at work);nach den anerkannten Regeln der Technik in accordance with the (well-known) laws of engineering;von Technik verstehe ich gar nichts I don’t know the first thing about technical matters, I’m hopeless with anything technical ( oder when it comes to technical things); → Stand 2verfeinerte Techniken advanced techniqueser verfügt über eine hervorragende Technik he has superb technique ( oder prodigious technical ability)eine Firma mit modernster Technik a company using state-of-the-art technology5. nur sg (technische Beschaffenheit einer Maschine etc) mechanics pl, operation6. nur sg (Abteilung) technical department, engineering side umg;jemanden von der Technik rufen send for one of the technical people* * *die; Technik, Techniken1) o. Pl. technology; (Studienfach) engineering no art.2) o. Pl. (Ausrüstung) equipment; machinery3) (Arbeitsweise, Verfahren) technique4) o. Pl. (eines Gerätes) workings pl* * *-en f.engineering n.technics n.technique n.technology n. -
2 technik
f; -, -en1. nur Sg. (Technologie) technology; angewandte: meist engineering, applied technology; Studienfach: engineering; die moderne Technik modern ( oder today’s) technology; hoch entwickelte Technik advanced ( oder high) technology; Technik ist angewandte Wissenschaft technology is science in action ( oder at work); nach den anerkannten Regeln der Technik in accordance with the (well-known) laws of engineering; von Technik verstehe ich gar nichts I don’t know the first thing about technical matters, I’m hopeless with anything technical ( oder when it comes to technical things); Stand 22. (Methode, Verfahren) technique (auch KUNST, SPORT etc.), method, procedure, routine; hoch entwickelte oder verfeinerte Techniken advanced techniques3. nur Sg.; SPORT, KUNST (Können) technique, technical ability, mastery; er verfügt über eine hervorragende Technik he has superb technique ( oder prodigious technical ability)4. nur Sg. (technische Ausrüstung) technology, technical resources Pl. ( oder equipment); eine Firma mit modernster Technik a company using state-of-the-art technology5. nur Sg. (technische Beschaffenheit einer Maschine etc.) mechanics Pl., operation6. nur Sg. (Abteilung) technical department, engineering side umg.; jemanden von der Technik rufen send for one of the technical people* * *die Techniktechnology; technics; science; technique* * *Tẹch|nik ['tɛçnɪk]f -, -en1) (no pl = Technologie) technology; (esp als Studienfach) engineeringdas Zeitalter der Technik — the technological age, the age of technology
2) (= Arbeitsweise, Verfahren) techniquejdn mit der Technik von etw vertraut machen — to familiarize sb with the techniques or skills of sth
die Technik des Dramas/der Musik — dramatic/musical techniques
3) (no pl = Funktionsweise und Aufbau) (von Auto, Motor etc) mechanics pl4) (SCH = Schulfach) (= Haushaltslehre) home economics; (= Werken) technical studies5) (inf = technische Abteilung) technical department, back-room boys pl (inf)6) (Aus inf = Technische Hochschule) institute of technology* * *die1) (the ways in which something works or is applied: the mechanics of the legal system.) mechanic2) (the way in which a (usually skilled) process is, or should be, carried out: They admired the pianist's faultless technique.) technique* * *Tech·nik<-, -en>[ˈteçnɪk]fauf dem neuesten Stand der \Technik state-of-the-art technologymit modernster \Technik ausgestattet equipped with the most modern technology4. (besondere Methode) techniquejeder Hochspringer hat seine eigene \Technik every high jumper has his own technique* * *die; Technik, Techniken1) o. Pl. technology; (Studienfach) engineering no art.2) o. Pl. (Ausrüstung) equipment; machinery3) (Arbeitsweise, Verfahren) technique4) o. Pl. (eines Gerätes) workings pl* * *Schweißtechnik welding engineering ( oder technology);Sprengtechnik explosives technology;Verfahrenstechnik process engineering;Wurftechnik SPORT throwing technique* * *die; Technik, Techniken1) o. Pl. technology; (Studienfach) engineering no art.2) o. Pl. (Ausrüstung) equipment; machinery3) (Arbeitsweise, Verfahren) technique4) o. Pl. (eines Gerätes) workings pl* * *-en f.engineering n.technics n.technique n.technology n. -
3 Sickerschächte
nach DIN 4261-1 zur Abwassereinleitung, stellen eine Notlösung dar, wenn das Abwasser weder in ein Gewässer eingeleitet noch im Untergrund verrieselt werden kann. Sickerschächte entsprechen heute nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik und werden wasserrechtlich nicht mehr oder nur als übergangslösung genehmigt. Nachweis der Sickerfähigkeit des Bodens durch einen Sachverständigen (Bodengutachten). Wasser aus Dränanlagen darf in einen ausreichend bemessenen und aufnahmefähigen Sickerschacht eingeleitet werden. Dieser muss in ausreichender Entfernung vom Gebäude mit genügender Aufnahmefähigkeit, auch für Stoßzeiten, angelegt werden. Auch hier ist der Nachweis der Sickerfähigkeit durch ein Bodengutachten einzuholen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Sickerschächte
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4 Bauprodukte
nach dem Bauproduktengesetz Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen des Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden, sowie aus Baustoffen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser und Fertiggaragen. Die Landesbauordnungen und die Musterbauordnung unterscheiden gleichermaßen zwischen - geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MBO), - nicht geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 3 Satz 1 MBO), - nach BauPG oder Vorschriften zur Umsetzung anderer EU-Richtlinien in Verkehr gebrachten Bauprodukten - mit CE-Zeichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO), - sonstigen Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO). Aufgrund des § 20 Abs. 1 Musterbauordnung( MBO) dürfen Bauprodukte in der Regel nur verwendet, d. h. in eine bauliche Anlage eingebaut werden, wenn sie - bekannt gemachten technischen Regeln entsprechen oder nach dem BauPG und anderen EU-Recht umsetzenden Vorschriften in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und - das übereinstimmungszeichen (ü-Zeichen - künftig das europäische Konformitätszeichen CE -) tragen, - vom Deutschen Institut für Bautechnik in einer Liste C bekannt gemachte Bauprodukte von untergeordneter baurechtlicher Bedeutung (§ 20 Abs. 3 Satz 2 MBO) sind. Geregelte Bauprodukte werden nach technischen Regeln hergestellt, welche in Teil 1 der Bauregelliste A vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer im jährlichen Turnus bekannt gemacht werden. Bauprodukte gelten auch noch als "geregelt", wenn sie nur unwesentlich von den technischen Regeln der Bauregelliste A abweichen. Von nicht geregelten Bauprodukten ist dann auszugehen, wenn die Bauprodukte entweder wesentlich von den in der Bauregelliste A Teil 1 enthaltenen technischen Regeln abweichen oder wenn es für sie keine derartigen technischen Regeln gibt. Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen daher eines besonderen Verwendbarkeitsnachweises nach § 20 Abs. 3 MBO. Als solche sind nach Bauordnungsrecht vorgesehen: - die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (§ 21 MBO) oder - das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (§ 21 a MBO) - "kleine Zulassung" - einer dafür nach § 24 c MBO anerkannten Prüfstelle oder - die Zustimmung im Einzelfall durch die oberste Bauaufsichtsbehörde (§ 22 MBO). Unter sonstigen Bauprodukten werden Bauprodukte verstanden, die für die Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen nicht von besonderer sicherheitsrelevanter Bedeutung sind, für die technische Vorschriften von Seiten regelsetzender technisch-wissenschaftlicher Vereinigungen, fachspezifischer Institutionen und Ingenieur-Verbände (z. B. VDI Verein Deutscher Ingenieure, DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) als allgemein anerkannte Regeln der Technik zwar bestehen, deren Aufnahme in die Bauregelliste A aber von der Bauaufsicht nicht als notwendig angesehen wird. Die Landesbauordnungen fordern für diese Bauprodukte keine Verwendbarkeits- und übereinstimmungsnachweise. Somit entfällt auch die Kennzeichnung mit dem ü-Zeichen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bauprodukte
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5 Bauregelliste A
zur Orientierung von Herstellern und allen am Bau Beteiligten werden in der vom Deutschen Institut für Bautechnik herausgegebenen Bauregelliste A Teile 1 bis 3 - veröffentlicht in Sonderheften der "Mitteilungen" des DIBt - die bauordnungsrechtlich relevanten Bauprodukte und Bauarten mit ihren nationalen technischen Regeln sowie den speziell erforderlichen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen bekannt gemacht. Die technischen Regeln der Bauregelliste A Teil 1 (geregelte Bauprodukte) gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik. Die Aufnahme der technischen Regeln in die Bauregelliste A signalisiert, dass diese Regeln den Anforderungen der Landesbauordnungen genügen und auf ihrer Grundlage gebrauchstaugliche Bauprodukte ihrem Verwendungszweck entsprechend hergestellt werden können. Die Bauregelliste A bedarf einer ständigen Anpassung an die Entwicklung des technischen Regelwerkes und der bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Daher erscheint in jedem Jahr eine aktualisierte Ausgabe. In Teil 2 der Bauregelliste A werden die nicht geregelten Bauprodukte aufgeführt, deren Verwendung keine erhebliche Sicherheitsbedeutung zukommt und für die es definitionsgemäß keine anerkannten technischen Regeln gibt oder die einzig nach allgemein anerkannten Prüfverfahren - z. B. für das Brandverhalten - beurteilbar sind. Der Teil 3 der Bauregelliste A enthält in Analogie zu den nicht geregelten Bauprodukten die nicht geregelten Bauarten von geringerer Sicherheitsrelevanz und solche Bauarten, deren technische Beurteilung hinsichtlich bestimmter Anforderungen - z. B. an die Feuerwiderstandsdauer und an den Funktionserhalt unter Brandeinwirkung - aber nach allgemein anerkannten Prüfverfahren möglich ist.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bauregelliste A
См. также в других словарях:
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Technische Regeln Gefahrstoffe — Liste der Technischen Regeln im Arbeits und Gesundheitsschutz für die Bundesrepublik Deutschland (unvollständig) ASR Arbeitsstätten Richtlinien RAB Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen SprengLR Sprengstofflager Richtlinien TRA Technische… … Deutsch Wikipedia